Der Rentenberater als Dienstleister

  • unabhängiges Organ der Rechtspflege
  • gerichtlich geprüft und im Rechtsdienstleistungs-
    register eingetragen
  • unterliegt der Schweigepflicht
  • Kostenabrechnung nach Rechtsanwalts-vergütungsgesetz
  • Berufsschadenshaftpflichtversicherung